Das Thüringer OLG und der BGH halten sich ihr rechtes Auge zu.https://www.tagesschau.de/inland/bgh-urteil-knockout-51-100.html?at_medium=mastodon&at_campaign=tagesschau.de
BGH-Urteil zu "Knockout 51": Rechte Schläger, aber kein rechter TerrorFür die Bundesanwaltschaft ist "Knockout 51" eine rechtsextreme Terrorgruppe. Mitglieder verübten Gewalt gegen Linke und Polizisten. Der Bundesgerichtshof hingegen sieht in ihr lediglich eine kriminelle Vereinigung.