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@heiseonline@social.heise.de
2025-06-02 10:46:47

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat festgestellt, dass sich einige Unternehmen querstellen, wenn es um die Kündigung von Glasfaserverträgen geht. Aber lasst euch nicht verunsichern! Ihr habt Rechte!
Zum Artikel: heise.de/-10421162?w…

Im Bild sieht man ein offenes Glasfaserkabel. Im Bild steht: "Wenn der Glasfaser-Anbieter die Kündigung nicht annimmt" dadrunter steht: "Telekommunikationsunternehmen dürfen Kündigungen grundsätzlich nicht ablehnen, auch bei Glasfaserverträgen.

Verbraucher sollten sich nicht abweisen lassen und schriftlich auf die Kündigung bestehen.

Verträge können nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von maximal 24 Monaten monatlich gekündigt werden."