2024-04-23 05:04:43
Kraftfahrzeuge dürfen nur auf für sie bestimmten Flächen abgestellt werden. Also am Fahrbahnrand, auf gekennzeichneten Parkplätzen und nicht im Halteverbot oder Fußwegen. Die StVO unterscheidet in dem Grundsatz nicht zwischen Auto und Roller.
Ich mag die #Emmy-Roller echt gerne, aber die Unkultur des Gehwegparkens sollten sie gar nicht erst fördern.