«Gesetz für EU-weite Produkthaftung – Hersteller von Hard- und Software haften für Fehler:
[,…] Nutzt ein Anbieter Open-Source-Komponenten in einem kommerziell angebotenen Softwareprodukt, kann dieser Anbieter für aufgetretene Schäden haftbar gemacht werden. […]»
Spannend und mMn sehr positiv aber werden auch Staaten in Europa außerhalb der EU dem auch nachgehen oder reden sich die US-Firmen raus?
👌
Der LfD Niedersachsen hält die Diskussion um den Personenbezug in LLMs für sinnvoll, vertritt aber die Auffassung, dass ein mit pbD trainiertes System Daten mit Personenbezug enthält und ausgibt. Damit schließt er sich der Argumentation seiner Kollegin in SH an. Seine Konsequenz: Es braucht ein ermöglichendes KI-Datenschutz-Gesetz abweichend zur #DSGVO. My 2 Cent: Das greift in den Konsequenzen zu …