2026-08-02 12:16:02
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Über Asylgesuche entscheidet, so weit ich weiss, das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St.Gallen.
Wenn die beiden wirklich russische, schwule Männer sind und sonst nichts gegen sie vorliegt, dann ist dieses Urteil ein krasser Fehlentscheid.
"Humanitäre Tradition der Schweiz"?
Ja, wo denn, wie denn, was denn?
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Ohne Bezahlschranke:
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