2025-09-16 15:49:00
»Heute würde diese Aufdringlichkeit als eine klare Grenzüberschreitung gewertet werden und könnte strafrechtlich verfolgt werden. Doch in den 1950er-Jahren war sexuelle Belästigung noch keine Straftat, es war noch nicht mal ein gängiger Begriff.«
Aus: Annegret Braun — Die Sekretärin (2024)
Video ging viral - Vorarlberger belästigt Live-Streamerin auf Wiesn! #News #Nachrichten