2026-02-05 15:00:26
LG Hamburg sagt klipp und klar: Du musst *nicht das DSA-Löschformular bei Google nutzen, um rechtswidrige Inhalte anzumelden. Auch eine E-Mail reicht – selbst wenn Google anderes suggeriert. Das stärkt die Rechte Betroffener gegen unflexible Meldewege. (RA Dr. Bahr)
#DSA #DigitaleRechte