2026-05-15 16:22:36
Auch #Gesichtserkennung muss bestimmten Mindeststandards genügen, zumindest in D:
"Die Richter bezeichneten die eingesetzte Gesichtserkennungssoftware als geradezu „ominös“. Der Vorwurf: Weder die Funktionsweise noch der Algorithmus, die genutzten Referenzdaten oder die Fehlerraten seien nachvollziehbar dokumentiert."


