2026-06-15 11:24:22
Dass man das der Springerpresse immer wieder und auch von Gerichten klar machen muss:
"für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen [besteht] kein schützenswertes Interesse unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit."
Man kann nicht einfach tatsachenwidrige Behauptungen aufstellen und damit argumentieren, aber diese stelle eine eigene Meinung dar. Da fehlt es bei der DIE #WELT
