2025-11-18 10:24:04
Erinnert ihr euch an die Grenzwächter, die in der Aktion "Knobli" im Vorarlberg Schweizer EInkaufstouristen beobachteten, die Hanfsamen und Anbauzubehör kauften?
Sie zogen ihren Strafbefehl wegen Verletzung fremder Gebietshoheit weiter ans Bundesstrafgericht in Bellinzona - und wurden freigesprochen, mit Entschädigung (rechtskräftig).
SK.2024.68 Urteil vom 7. Oktober 2025











